Studienberechtigungsprüfung

7. Frage:

Die Habsburgermonarchie im Zeitalter der Nationalstaatenbildung (1848- 1918)

Trotz der Niederschlagung der Revolutionen 1948/49 bestand die oktruierte Verfassung von März 1949 zumindest Theoretisch noch immer. Es wurde aber Absolutistisch regiert. 1851 verfügte Kaiser Franz-Josef mit dem Sylvesterpatent die Auflösung der Verfassung und die Zeit des NeoAbsolutismus. Neben der Pressefreiheit, öffentlichen Geschworenengerichten und ö. Gerichtsverfahren wurden auch die Autonomie der Gemeinden aufgehoben- man wollte mehr Zentralismus. Unangetastet blieben aber zwei Errungenschaften der Revolution: die Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und die Bauernbefreiung, die im ZA des NA durchgeführt wurde. Ö. war zu dieser Zeit nicht leicht regierbar: große Gegensätze zwischen den versch. Bev. Gruppen (Nationalismus), stärkster gg.: Österreich vs. Ungarn. Trotzdem viele Erfolgreiche Veränderungen: Einkommenspflicht für Adel, Beseitigung v. Binnenzöllen, Reformen im Bildungswesen, Schaffung der Gendarmerie, Konstitution v. Gemeinden, Bildung der Handelskammern, 1. große Krise: Kriegseintritt (Sard/Piemont) 1759 schwächt das Reich, das Unterliegen führt zu erhöhtem Druck der Bev. auf VF, Friede v. Zürich: Ungarn bekommt VF + alte Privilegien zurück. Gegensatz Zentralismus vs. Föderalismus stark diskutiert: Oktoberdiplom (1860) gg. Wunsch der Dtsch. Liberalen- da föderalistisch., Februarpatent (1861) im Gegenteil Zentralistisch (va. Ausdruck liberaler Politik), viele Verfassungsexperimente scheiterten. Regiert wurde aufgrund eines Notstandsparagrafen- widerstand v. Italienern, Kroaten, Tschechen und Ungarn. 1865: Aufhebung des Februarpatents- neue VF angekündigt.1866: Niederlage im Krieg gg. Preußen erhöht Druck auf Monarchie: 1867: Großangelegte Staatsreform: Dualismus: geschl. durch Ausgleich mit Ungarn: 2 Reichshälften, beide RH haben mit begr. Ö-U nur begrenzt zu tun (U: teile Slowakei, Siebenbürgen, Teile Kroatiens: nichts mit Ungarn vor und nachher zu tun),

Österreichische Reichshälfte: Dalmatien, Istrien, heutiges Österreich, Böhmen u. Mähren, Südpolen, südwest- Ukraine, KR- Galizien: alle unterschiedliche Ethnien.- slawische Dominanz in summe des R., Kennzeichen d. Reichs: verwaltet in Personalunion: Krone in Wien u. Budapest, Zusammenhalt durch: gemeinsame Außenpolitik, ein Heer, gem. Finanzministerium (Binnenangelegenheiten= selbstständig)

Alle 10 Jahre Ausgleichsverhandlungen: tendenziell 70:30 für ÖRH- URH will immer weniger zahlen. Entwicklung in RH separat: Jede VF- Änderung betrifft nur jeweilige RH, Ende 1867: ÖRH eigene Verfassung: Dezembergesetze oder Staatsgrundgesetz: (teile dieser VF noch heute geltend.)konstitutioneller Staat- Ende des Absolutismus in Ö. (mit einschrenkungen: rechte des Reichsrates eingeschr.: Notverordnungend. Reg. Können RR umgehen), Basis der VF: Regierung wird gewählt- ist Parlament und Kaiser verpflichtet: liberale setzen sich durch: aufhebung d. Konkordats (freie Wahl d. Glaubensbek., Eherecht, schwächung der kirchlichen Dominanz in Schulen), Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, klares Vereinsrecht, einhalten d. allg. Schulpflicht; 1870: Aufbruchsstimmung kommt durch Intern. Wirtschaftskrise zu erliegen, 1878: Börsenkrach, Weltausstellung in Wien wegen Ausbleiben d. Käufer ein Disaster. Liberale verlieren Ansehen.1878: Herrschaftsgebiet vergrößert durch Okkupation v. Bosnien H. nach Krieg (Serbien-Osman.Reich, Russen, um Serbien am Meerzugang zu hindern: Problem: hohe Kosten, noch mehr Slawen die v. Liberalen nicht gewünscht. Nationalliberale fordern nach Bildung des Dtsch. Reichs Anschluss. – führt zum Ende des Liberalismus durch Desaster bei Wahlen.

1. Kanzler: Taaffe: proslawische Politik: konservativer Sozialreformer, Bildung 2 Bund, 3 Bund, Legislaturperiode 4 Jahre, Absenkung des Wahlzensus (schlecht für LIB- da mehr Wahlberechtigte), Sozialgesetzgebung (Arbeitszeit, Verbot Kinderarbeit); Selbstmord v. KP Rudolf: Nachfolger Franz ferdinand deutlich konservativer, Entwicklung des Wahlrechts: Die Forderung nach Erweiterung d. Wahlrechts bis 1907 sändiges innenpolitisches Thema. Nach Dezembergesetzen nur stark beschränktes Mitspracherecht d. Bev. – keine direkte Wahl: WB wählten Landtage- diese die Reichsratsabgeordneten. Einschränkung durch Wahlzensus. Viele Reformen: 1873: Kurienwahlsystem- sehr ungleich, nichtbesitzende benachteiligt, nächster Sritt: senkung d. Zensus: dennoch weite Teile der Bev. ohne WR, 1896: allgemeines Wahlrecht (Männer): den best. vier Kurien wurde „allgemeine Wählerklasse“ hinzugefügt. (noch immer sehr ungerecht), 1907: abschaffung der Wählerkurien durch Freiherr v. Beck: allgemeines Wahlrecht Männer ab 24 Jahren.

Studienberechtigungsprüfung Geschichte 2

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