#JAIB : Freispruch im „#unibrennt– Prozess“

Irgendwann im Frühsommer 2010 auf Facebook: ein dunkles, verschwommenes Video. Zwei vermummte Gestalten zünden eine Mülltonne an. Es brennt und das Logo des Arbeitsmarktservice ist zu erkennen. Eine hochgefährliche, dumme und unsinnige Aktion. Don´t like! Und weg damit. Zwei Jahre danach ging heute, am 2. Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht, der vielbeachtete Prozess gegen 4 Aktivistinnen … Continue reading „#JAIB : Freispruch im „#unibrennt– Prozess““

[auch auf neuwal.com]Irgendwann im Frühsommer 2010 auf Facebook: ein dunkles, verschwommenes Video. Zwei vermummte Gestalten zünden eine Mülltonne an. Es brennt und das Logo des Arbeitsmarktservice ist zu erkennen. Eine hochgefährliche, dumme und unsinnige Aktion. Don´t like! Und weg damit.

Zwei Jahre danach ging heute, am 2. Verhandlungstag im Wiener Straflandesgericht, der vielbeachtete Prozess gegen 4 Aktivistinnen aus dem Umfeld der #unibrennt Bewegung zu Ende. Zumindest vorläufig, da sich die Staatsanwaltschaft im Falle von 2 Beschuldigten die Möglichkeit einer Nichtigkeitsbeschwerde  vorbehält.

Den vier Jungen Menschen wurde vorgeworfen, in der Nacht des 28. Juni 2010 im Eingangsbereich des AMS Redergasse ein Feuer gelegt zu haben. Der entstandene Sachschaden beläuft sich laut Anklage auf 57 000 Euro. Die Verdächtigen befanden sich mehrere Wochen in Untersuchungshaft.

Das LVT (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) ermittelte sehr umfangreich und wie aus den Ermittlungsakten hervorgeht schon Monate vor dem Brandanschlag. Aktivistinnen wurden beschattet. Telefone überwacht und das Surfverhalten von Verdächtigen analysiert. Zudem wurden Verdeckte Ermittler und Vertrauenspersonen in die Bildungsbewegung eingeschleust. Alles auf Grundlage des Paragraf 278b, Gründung einer terroristischen Organisation. Die Anklage aufgrund des Terrorparagraphen wurde bereits vor dem Prozess, wohl im Schatten der Freisprüche im Tierschützerprozess, aufgegeben. Übrig blieb eine Anklage wegen Brandstiftung.

Das Gericht erkannte im heutigen 2. Prozesstag keine Beweislage die eine Verurteilung der 4 Angeklagten rechtfertigen würde. Weder die Observierung der Verdächtigten noch die Auswertung der Internet- und Telefonprotokolle könne eine Beteiligung der Beschuldigten am Brandanschlag beweisen. In oben genanntem „Bekennervideo“ ist für den Richter, anders als für die Staatsanwaltschaft, keine der Beschuldigten zu erkennen.

Für 18 Uhr ist eine Solidaritätsdemonstration vor der Universität Wien angekündigt.

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Liveticker von Maria Sterkl auf derStandard.at vom heutigen, 2. Prozesstag:
Aussendung der Österreichischen HochschülerInnenschaft 
twitter.com #jaib:

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